Online Bürgernetz Magazin vom 04. 08. 1997 Online Bürgernetz Magazin

  04. 08. 1997  
 Ausgabe 4

 Vorwort des Herausgebers 

Bernhard Huber ist Vorsitzender des Fördervereins Bürgernetz Obertaufkirchen (FBO), der das Bürgernetz Online Magazin herausgibt.

(bh) Liebe Leser des Online-Magazines,

in Gesprächen mit Mitgliedern des Fördervereins Obertaufkirchen oder des Trägervereins Inn-Isen-Vils wurde mir signalisiert, daß die Informationspolitik der einzelnen Vereine als unzureichend betrachtet wird.
Deshalb war ich sehr angetan, als mir Felix Grabmeyer die Idee unterbreitete, für den Förderverein Bürgernetz Obertaufkirchen ein Online-Magazin herauszugeben, in dem die aktuelle Geschehnisse im Förder- oder Trägerverein informativ und amüsant, manchmal auch etwas pointiert, aufbereitet werden.

Den Großteil der Beiträge zum Online-Magazin wird Felix Grabmeyer verfassen. Regelmäßig werden auch Michael Schmidt, ich oder noch andere beim Fördervereinv Obertaufkirchen aktiv teilnehmende Personen mit Beiträgen vertreten sein.

Um zu Stellungnahmen zu bewegen, wurde bisher und wird auch in Zukunft jeder Artikel mit der Mailadresse des Autors versehen. Ich bitte Sie, von dieser Möglichkeit Gebrauch zu machen, und direkt den Kontakt mit dem Verfasser eines Artikels zu suchen.

Bernhard Huber


 Multimediagesetz und digitale Signaturen 

(bh, fg) Der monatliche Stammtisch des Fördervereins Bürgernetz Obertaufkirchen stand heute (Montag) unter dem Motto "Multimediagesetz und digitale Signaturen". Im Folgenden ein Abriß der Informationen dieses Abends:

Seit 1. August gilt in Deutschland das Informations- und Kommunikationsdienstegesetz (kurz: Multimedia- Gesetz). Es regelt die Nutzung der neuen Teledienste, u.a. Telebanking, -shopping und -arbeit.

Verbraucher-, Daten- und Jugendschutz

Das Gesetz soll Verbraucher- und Datenschutz im grundsätzlich jedermann offenstehenden Datennetz sicherstellen und gleichzeitig Jugendschutz und den Schutz vor strafbaren Inhalten wie Pornographie und Gewaltverherrlichung verbessern.
Verantwortlichkeit für Inhalte geregelt
Die Verantwortlichkeit für die Netzinhalte wird geregelt: Jeder Dienstanbieter ist in Zukunft voll für die eigenen Inhalte verantwortlich. Für fremde Inhalte ist er nur dann verantwortlich, wenn er davon Kenntnis hatte und es ihm technisch möglich und zumutbar war, die Nutzung zu verhindern.
Unterschriften für E-Mails: Digitale Signaturen
International einmalig - und vorbildlich - ist der Schutz für die sogennante digitale Unterschrift (digitale Signatur): Durch sie soll die Echtheit der Nachricht (z.B. E-Mail) oder eines Auftrags nachgewiesen werden. Damit wird die benötigte Rechtssicherheit für Geschäfte über das Netz geschaffen (Telebanking, Teleshoping...). Staatlich beaufsichtigte private Zertifizierungsstellen speichern die individuellen Siegel der Nutzer und bestätigen auf Anfrage deren Echtheit (sie sind in gewisser Weise "Notare des Netzes").
Das mitverabschiedete Signaturgesetz erlaubt Unternehmen, die digitale Signaturen vergeben, über eine staatliche Genehmigung ein Gütesiegel zu bekommen. Das ist eine wichtige Vorraussetzung dafür, daß wertvolle Informationen sicher und vor allem unverfälscht über das Netz versandt werden können.


 Förderverein informiert über seine Arbeit 

(fg) In der Bevölkerung können viele mit dem Begriff "Bürgernetz" noch nichts anfangen; außerdem werden gerne Fördervereine und Trägerverein verwechselt.

Der Förderverein Bürgernetz Obertaufkirchen informiert darum mit einem Informationsblatt in seinem Einzugsgebiet über seine Arbeit und das Bürgernetz im Allgemeinen. Bei Verteilung des Informationsblattes legen wir eine Einladung zur nächsten stattfindenden Schulungs- oder Informationsveranstaltung bei. Die ersten Exemplare des Informationsblattes wurden auf dem Fördervereins- Stammtisch am 4. August vorgestellt.

Wer Informationsblätter zur Verteilung in seiner Gemeinde braucht oder nur einfach selber eines haben möchte, wendet sich an:


Förderverein Bürgernetz Obertaufkirchen: Online Bürgernetz Magazin