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Marien Apotheke Dorfen
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Inhalt :    Rezeptanteile    Kostenbefreiung      Ueberforderungsklausel 


Wir koennen Ihnen hier nur einen Ueberblick ueber die momentane Situation bei den Rezeptzuzahlungen geben. Die Vorschriften sind aeusserst unuebersichtlich und kompliziert. Treffen Befreiungsvoraussetzungen auf Sie zu und wollen Sie sich genauer informieren, so finden Sie unter diesem Link beim Bundesministerium fuer Gesundheit die genauen gesetzlichen Grundlagen. Ansonsten koennen Sie jederzeit bei uns und natuerlich auch bei Ihrer Krankenkasse Rueckfrage halten.  


Rezeptanteile 

Per Gesetz wurden zum 01.Juli 1997 die von den Apotheken einzufordernden Rezeptanteile stark erhoeht. So sind statt vorher statt  4.-, 6.- und 8.- DM 
jetzt 

  •   9.00 DM   fuer eine N1 (kleine) Packungsgroesse

  •   9.00 DM   ebenfalls fuer Rezepturen und Verbandmittel 
  • 11.00 DM   fuer eine N2 (mittlere) Packungsgroesse
  • 13.00 DM   fuer eine N3 (grosse) Packungsgroesse
  • 20%  des von der Kasse zu zahlenden Betrags fuer Bandagen, Binden, Kompressionsstruempfe  etc.
zu berappen. 


Kostenbefreiung 

Befreit von diesen Kosten sind zunaechst nur folgende Faelle: 

  • Kinder und Jugendliche bis zum 18.Geburtstag
  • Schwangere fuer Medikamente, die sie aufgrund ihrer Schwangerschaft benoetigen
  • Verordnungen zu Lasten der Berufsgenossenschaften bei Arbeitsunfaellen
  • Versicherte von Bundeswehr, Zivildienst
  • Bezieher von Arbeitslosenhilfe, Bafoeg, Sozialhilfe
  • Bezieher von Bezuegen nach dem Bundesversorgungsgesetz oder von Ausbildungsfoerderung der Bundesanstalt fuer Arbeit
Darueberhinaus koennen Versicherte eine Befreiung bei ihrer Krankenkasse beantragen, wenn: 
  • das Gesamteinkommen des Versicherten monatlich DM 1708.- nicht erreicht.

  • Dieser Betrag erhoeht sich bei Ehepaaren auf DM 2348.-, pro weiterem mitversicherten Familienangehoerigen um DM 427.-.



Ueberforderungsklausel 

Sollte im Laufe des Kalenderjahres der Gesamtbetrag, der fuer Rezeptanteile, Krankenfahrten etc. ausgegeben wurde, 2 Prozent (bei chronischen Erkrankungen 1%) des Familienjahreseinkommens ueberschreiten (Nachweis der Summe durch Belege), kann und muss fuer den Rest des Jahres von der Krankenkasse eine Kostenbefreiung erteilt werden. Diese muss aber vom Berechtigten bei der Krankenkasse beantragt werden. Da die Vorschriften besonders in diesem Bereich etwas kompliziert sind, verweise ich auf den oben bereits genannten Link beim Bundesministerium fuer Gesundheit. 
 
 

 
 
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  Erstellt  von Dieter Sauer   mit Netscape Composer        Letzte Aktualisierung am 7.Dez. 1997