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Inhalt : Rezeptanteile
Kostenbefreiung
Ueberforderungsklausel
Wir koennen Ihnen hier nur einen Ueberblick ueber die momentane Situation bei den Rezeptzuzahlungen geben. Die Vorschriften sind aeusserst unuebersichtlich und kompliziert. Treffen Befreiungsvoraussetzungen auf Sie zu und wollen Sie sich genauer informieren, so finden Sie unter diesem Link beim Bundesministerium fuer Gesundheit die genauen gesetzlichen Grundlagen. Ansonsten koennen Sie jederzeit bei uns und natuerlich auch bei Ihrer Krankenkasse Rueckfrage halten. Rezeptanteile Per Gesetz wurden
zum 01.Juli 1997 die von den Apotheken einzufordernden Rezeptanteile stark
erhoeht. So sind statt vorher statt 4.-, 6.- und 8.- DM
9.00 DM ebenfalls fuer Rezepturen und Verbandmittel Kostenbefreiung Befreit von diesen Kosten sind zunaechst nur folgende Faelle:
Dieser Betrag erhoeht sich bei Ehepaaren auf DM 2348.-, pro weiterem mitversicherten Familienangehoerigen um DM 427.-. Ueberforderungsklausel Sollte im Laufe des Kalenderjahres der
Gesamtbetrag, der fuer Rezeptanteile, Krankenfahrten etc. ausgegeben wurde,
2 Prozent (bei chronischen Erkrankungen 1%) des Familienjahreseinkommens
ueberschreiten (Nachweis der Summe durch Belege), kann und muss fuer den
Rest des Jahres von der Krankenkasse eine Kostenbefreiung erteilt werden.
Diese muss aber vom Berechtigten bei der Krankenkasse beantragt werden.
Da die Vorschriften besonders in diesem Bereich etwas kompliziert sind,
verweise ich auf den oben bereits genannten Link
beim Bundesministerium fuer Gesundheit.
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Erstellt von Dieter Sauer mit Netscape Composer Letzte Aktualisierung am 7.Dez. 1997