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Die Nutzungsbedingungen
Geschrieben von Administrator   
31.10.2005
Trägerverein der Bürgernetze und Onlinedienste
im Inn-Isen-Vils- und Inn-Salzach-Kreis
Nutzungsbestimmungen

§1 Account / Einrichtungen des Vereins

1. Account i.S.d. Nutzungsbestimmungen ist die Benutzerkennung - der Login-Name und das dazugehörige Paßwort - sowie die damit verbundene Genehmigung, die Einrichtungen des Trägervereins der Bürgernetze und Onlinedienste im Inn-Isen-Vils-Kreis (im weiteren der Verein genannt) zu benutzen. Accounts werden unterschieden nach kommerziellen und nichtkommerziellen Accounts. Kommerzieller Account im Sinne dieser Nutzungsbestimmungen ist jeder Account, der zur Abwicklung von Firmenkorrespondenz, Werbung oder sonstigen gewerblichen Handlungen verwendet wird.

2. Einrichtungen des Vereins i.S.d. Nutzungsbestimmung sind insbesondere die Gesamtheit der Programme und Datenbestände sowie der Internetzugang und die gesamte verwendete Datenverarbeitungstechnik.

§2 Leistungsbeschreibung

1. Grundsätzlich erhält jeder Nutzer einen Account und eine E-Mail-Adresse.

2. Die Nutzungsmöglichkeiten orientieren sich an der Leistungsfähigkeit des Vereins.

3. Der Nutzer hat keinen Anspruch auf den Zugang zum System, den einwandfreien Betrieb und das Angebot an Internet-Diensten.

4. Der Internetzugang ist grundsätzlich nur möglich, wenn und solange der Verein Zugang zum Bayernnetz hat.

§3 Haftungsausschluß

1. Der Verein, seine Organe und Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen schließen jegliche Haftung (aus vertraglicher und gesetzlicher Grundlage, insbesondere positiver Forderungsverletzung und unerlaubter Handlung) für Schäden aus, die dem Nutzer durch den Verein, seine Organe und Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen oder die Nutzung der Einrichtungen des Vereins entstehen, sofern sie nicht grob fahrlässig oder vorsätzlich herbeigeführt werden.

2. Für Schäden die daraus entstehen, daß Einrichtungen des Vereins nicht oder nur eingeschränkt nutzbar ist, übernehmen der Verein, seine Organe und Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen weder gesetzliche noch vertragliche Haftung.

3. Der Verein, seine Organe und Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen haften nicht für die über Einrichtungen des Vereins übermittelten Informationen und Daten sowie deren Folgen, und zwar weder für Richtigkeit und Vollständigkeit, noch daß sie frei von Rechten dritter sind oder der Sender rechtmäßig handelt, indem er die Daten zugänglich macht, anbietet oder übersendet.

4. Der Verein behält sich das Recht vor, die Nutzungszeit des einzelnen auf eine bestimmte Zeitspanne zu beschränken, wenn es zur Chancengleichheit aller potentieller Nutzer erforderlich ist.

§4 Nutzungsberechtigte

1. Nutzungsberechtigt sind ausschließlich registrierte Personen, die sich mit den vorliegenden Bestimmungen einverstanden erklären und sie befolgen.

2. Bei Minderjährigen ist die Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten nachzuweisen. Als Nachweis wird die Kopie eines Lichtbildausweises gefordert.

3. Die kommerzielle Nutzung eines privaten Accounts (z.B. Firmenkorrespondenz, Werbung) ist untersagt.

4. Der Account wird widerruflich erteilt. Er kann jederzeit entzogen werden, wenn gegen Nutzungsbestimmungen des Vereins, gegen die Bestimmungen anderer Bürgernetze oder gesetzliche Vorschriften verstoßen wurde.

§5 Minderjährige

Da es naturgemäß nicht auszuschließen ist, daß im Internet (wenn auch in geringem Maße) auch jugendgefährdende und illegale Inhalte verbreitet werden, sind die Erziehungsberechtigten verpflichtet, die Nutzung des Accounts ihrer oder durch ihre Kinder zu kontrollieren.

§6 Überlassung des Accounts

Die Überlassung des jeweiligen Accounts an Dritte ist aus Sicherheitsgründen untersagt. Eine Überlassung des Accounts kann nicht nur zum Mißbrauch der Datenbestände des jeweiligen Benutzers, sondern auch des gesamten Systems führen.

§7 Protokoll

Der Verein behält sich das Recht vor, Nutzungsverhalten und Systemzugriffe zu protokollieren, um einen Mißbrauch des Systems zu verhindern.

§8 Mißbräuchliche Nutzung

1. Mißbräuchliche Nutzung hat den Entzug des Accounts und gegebenenfalls strafrechtliche Konsequenzen zur Folge

2. Die Nutzung der Einrichtungen des Vereinses ist vor allem dann mißbräuchlich, wenn das Verhalten des Nutzers gegen die Nutzungsbestimmungen und einschlägige gesetzliche Schutzbestimmung (z.B. Strafgesetz, Jugendschutzgesetz, Datenschutzgesetz) verstößt.

3. Die Nutzung der Einrichtungen des Vereinses ist mißbräuchlich, wenn sie dazu dient, illegale Handlungen damit zu begehen, zu fördern oder zu solchen aufzufordern. (z.B. Urheberrecht, Lizenzrecht, Persönlichkeitsrecht, Recht auf informationelle Selbstbestimmung, Datenausspähung, Computermanipulation, Computersabotage, Computerbetrug u.v.a.)

4. Wer unberechtigt auf fremde Daten und Programme zugreift oder sie verfälscht oder vernichtet oder das System (sowohl die Einrichtungen des Vereins als auch das gesamte Internet mit all seinen angeschlossenen Computern) absichtlich behindert oder beeinträchtigt macht sich strafbar.

§9 Informationsangebot in Einrichtungen des Vereins

1. Daten und Informationen dürfen in Einrichtungen des Vereins nur nach Prüfung und Genehmigung durch legitimierte Vertreter des Vereins eingestellt werden.

2. Für das Einstellen von Informationen behält sich der Verein die Erhebung von Unkostenbeiträgen vor.

3. Diese Regelungen gilt nicht für den E-Mail- und Newsgruppenverkehr, solange er nicht mißbräuchlich stattfindet.

4. Diese Regelungen gilt ebenfalls nicht für Einträge in unsere Datenbank über die standardisierten Formulare.

§10 Haftung

Die Nutzer haften dem Verein und Dritten für mißbräuchliche und rechtswidrige Nutzung und schuldhaft verursachte Schäden an Einrichtungen des Vereins und dem daraus entstehenden Schaden für den Verein in vollem Umfang.

§11 Sonderregelungen

1. Ausnahmen zu den Nutzungsbestimmungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch den Verein.

2. Eine Abweichung vom Schriftformerfordernis kann ebenfalls nur schriftlich erfolgen.

§12 Änderungsvorbehalt

Der Verein behält sich das Recht vor, die Nutzungsbedingungen jederzeit zu ändern oder zu ergänzen.

§13 Unwirksamkeit

1. Sollte eine einzelne Bestimmung dieser Nutzungsbestimmungen unwirksam sein oder werden, so berührt dies die restlichen Bestimmungen nicht.

2. Es gilt dann eine dem Zweck der Bestimmung entsprechende oder nahekommende Regelung, mit der der Nutzer sich einverstanden gezeigt haben müßte, wenn er die Unwirksamkeit der eigentlichen Bestimmung gekannt hätte.

3. Eine entsprechende Regelung gilt für Bestimmungen, die eventuell unvollständig sind.

 

Letzte Aktualisierung ( 16.02.2006 )
 
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